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/ Rund ums Auge
Bildschirmbrille zahlt Arbeitgeber
Das Arbeitsgericht Neumünster hat eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen getroffen
Täglich eine halbe bis dreiviertel Stunde am Computer reicht aus, um die Kosten für eine ärztlich verordnete Bildschirmbrille an den Arbeitgeber weiterzureichen.
In dem Fall, den das Arbeitsgericht zu entscheiden hatte, war vom Augenarzt eine Bifokalbrille verordnet worden. Die normale Lesebrille hatte – wie häufig – für die Arbeit am Computer nicht ausgereicht. Etwas mehr als die Hälfte der Kosten für die Brille übernahm die gesetzliche Krankenkasse. Den Restbetrag sollte der Arbeitgeber übernehmen. Dieser weigerte sich mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer nur einen geringen Teil des Tages am Computer verbringen würde.
In der Urteilsbegründung sah das Gericht dies anders. 30 bis 40 Minuten sind bei 420 bis 480 Minuten am Tag (sieben bis acht Arbeitsstunden) nicht unwesentlich. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, alle möglichen Arbeiten am Computer zu erledigen, wenn ihm ein solches Gerät zur Erleichterung zur Verfügung steht.
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